Geschäftsnummer: | 23.1025 |
Eingereicht von: | Marchesi Piero |
Einreichungsdatum: | 30.05.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Justiz- und Polizeidepartement |
Schlagwörter: | Schweiz; Alter; Asylsuchende; Fällen; Schweizer; Asylsuchenden; Medizinische; Altersbestimmung; Behörden; Samstag; Zweifel; Bestehen; Durch; Durchgeführt; Bundesrat:; Nein; Nicht; System; Handelt; Personen; Falsches; Angeben; Entlarvt; Fällen; Volljährig; Verhaftet; Bescheinigungen; Festgenommen; Zentrum; Ausgeraubt |
Am Samstag, den 27. Mai, wurden drei Asylsuchende aus der Schweiz in Como festgenommen, nachdem sie einen jungen Schweizer im Zentrum von Como ausgeraubt hatten. Medienberichten zufolge hatten die drei von der Schweiz ausgestellte Dokumente und Bescheinigungen, aus denen hervorging, dass sie 16 Jahre alt seien.
Die italienischen Behörden zweifelten jedoch daran und veranlassten eine medizinische Altersbestimmung. Diese ergab, dass die drei Asylsuchenden volljährig sind. Sie wurden daraufhin verhaftet.
Ich frage den Bundesrat:
1. Führen die Schweizer Behörden in Fällen, in denen Zweifel am tatsächlichen Alter von Asylsuchenden bestehen, eine medizinische Altersbestimmung durch?
2. Wenn ja, wieso wurde sie in diesen drei Fällen nicht durchgeführt?
3. Wenn nein, wieso nicht, wenn es sich doch um ein System handelt, mit dem Personen, die ein falsches Alter angeben, entlarvt werden können?